Erneuerbare Energien:

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Die Solarenergie - Die Zukunft hat schon begonnen.

Die Sonne erzeugt innerhalb von 20 Minuten die gleiche Energiemenge, wie sie derzeit weltweit in einem Jahr auf der Erde produziert wird - und das gratis.

Die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in Wärme für den Menschen ist absolut kohlendioxid-frei und damit optimal umweltfreundlich, denn sie erspart unserer Erde täglich tonnenweise Treibhausgase. Und das kostenlos und umweltfreundlich.

Die Sonne ist die einzige regenerative Energiequelle mit einem ausreichenden Potenzial zur Versorgung der gesamten
Menschheit. Die Stromerzeugung aus Sonnenenergie wird in Deutschland besonders gefördert, und der Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält vom Energieversorgungsunternehmen über 20 Jahre eine Mindestvergütung in Höhe von 40,6 bis 56,8 Cent für jede erzeugte Kilowattstunde und kann außerdem zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung der Photovoltaik-Anlage beanspruchen.

Außerdem kann man Steuern sparen mit Solaranlagen, denn der Betreiber einer Photovoltaikanlage im Sinne des Erneuerbaren Energien Gesetzes gilt nach einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 04.12.01 als Unternehmer.

Er kann dies durch den "Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung" mit einer einfachen Mitteilung an das Finanzamt geltend machen. Dieser Verzicht ist für fünf Jahre bindend. Der Anlagenbesitzer erhält dann die Mehrwertsteuer des Kaufpreises zurück, muß aber jährlich Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt einreichen und die durch den Stromverkauf erhaltene Umsatzsteuer abführen. Wichtig ist hierbei, daß er den Energieversorger über den gewerblichen Betrieb der Anlage in Kenntnis setzt, denn der muß die Mehrwertsteuer in seinen Abrechnungen ausweisen. Der Vorteil der sich dabei ergibt: Der Anlagenbetreiber erhält die im EEG festgelegte Stromvergütung zuzügl. MwSt., zahlt aber effektiv nur den Nettokaufpreis der Anlage. Demnach eine Einsparung von16%. Tritt er nach fünf Jahren vom "Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung" zurück, muß er seinen Energieversorger von diesem Schritt informieren, damit die Mehrwertsteuer künftig nicht mehr ausgewiesen wird.

Zusätzlich hat der Betreiber der Solarstromanlage die Möglichkeit, diese steuerlich abzuschreiben - hier sind mehrere Varianten möglich. 20 Jahre degressiv oder 20 Jahre linear. ( An besten, Sie fragen Sie hierzu genau bei Ihrem Steuerberater nach oder fragen das Finanzamt ). Die jährliche Abschreibung und sonstige Kosten (Reparaturen, Zählermiete, Zinsen ... ) abzüglich der Einnahmen aus dem Stromvertrieb werden dann in der Einkommensteuererklärung den Einkünften aus z. B. nicht selbständiger Tätigkeit gegenübergestellt.

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Häufige Fragen und Antworten - Zusammenfassung »

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Die Regenwassernutzung - Verantwortung für die Natur.

Die Aufbereitung von Grundwasser zu einem einwandfreien Trinkwasser wird immer komplizierter. Die Vergeudung von Trinkwasser für Auto, Gebäude- und Strassenreinigung ist daher ökologisch nicht mehr vertretbar. Vor allem aber zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung sollte Regenwasser benutzt werden.

Trinkwasser kann in allen Bereichen, in denen keine Trinkwasserqualität erforderlich ist, durch Regenwasser ersetzt werden. Eine einfaches Beispiel ist die gute alte Regentonne für die Rasenbewässerung ...

Regenwasser läßt sich auch problemlos für die Toilettenspülung verwenden und zum waschen der Wäsche. Mittlerweile wird der Einbau von Anlagen zur Regenwassernutzung von einigen Kommunen direkt oder indirekt, zum Teil auch finanziell, als Beitrag zum aktiven Grundwasserschutz unterstützt. Informationen über Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei den Bau- und Umweltämtern der Kommunen.

So funktioniert eine Regenwassernutzungsanlage:
Das vom Dach abfließende Regenwasser wird über einen Filter in den Speicher geleitet. Diese Speicher gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, so daß sie je nach vorhadenem Platz innerhalb oder außerhalb des Hauses eingebaut werden können. Um ein Überlaufen zu vermeiden, wird der Speicher an die Kanalisation oder noch besser an eine Versickerungsmulde angeschlossen. Das im Speicher gesammelte Wasser wird oberhalb der Sedimentationszone durch eine Pumpe zu den einzelnen Verbrauchsstellen befördert. Eine automatische Füllstandserfassung und Nachspeisung sorgt dafür, daß bei leerem Speicher Trinkwasser eingespeist wird und so die Versorgung stets garantiert ist.

Regenwassernutzungsanlagen müssen entsprechend der gültigen Gesetzen und Vorschriften eingebaut werden. Das heißt, daß der Bau einer Regenwassernutzungsanlage bei dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen angezeigt werden muß und die Anlage von einem Fachbetrieb installiert werden sollte. Die Kosten einer Regenwassernutzungsanlage für einen Vier-Personen-Haushalt liegen bei ab etwa 3.000,00 EUR.

Wassersparende Geräte und die Nutzung von Regenwasser ermöglichen erhebliche Einsparungen durch den reduzierten Trinkwasserverbrauch: Eine Person benötigt durchschnittlich 140 Liter Wasser am Tag. Durch die vorgestellten wassersparenden Maßnahmen läßt sich dieser Verbrauch auf etwa 100 Liter reduzieren. Durch den Einsatz vonRegenwasser im Haus können nochmals bis zu 30 Liter eingespart werden.

Fragen Sie uns, was bei der Anschaffung einer Regenwasser-Nutzungsanlage alles bedacht werden muß.

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Holzpellets-Heizungen - Eine Alternative zu Öl- oder Gasheizungen, sowohl in Neubauten als auch im Falle der Heizungsmodernisierung.

Der Einbau von Holzpelletöfen oder Holzpelletzentralheizungen wird vom Bund und einigen Bundesländern gefördert.

Die Verbrennung der hinsichtlich Qualität und Größe genormten Holzpellets findet in speziellen Brennern bzw. Holzpelletöfen statt. Je nach Heizenergiebedarf und Systemkonfiguration werden Einzelöfen (Primäröfen) oder vollautomatische Holzpellets-Heizungsanlagen bei der Gebäudebeheizung und/oder Warmwassererwärmung - teilweise auch in Kombination mit Solarthermieanlagen - eingesetzt.

Der Wirkungsgrad der Holzpelletöfen liegt zwischen 80 und 95 Prozent. Vollautomatische Holzpelletzentralheizungen bieten denselben Komfort wie Öl-, Gas- oder Stromheizungen. Die Brennstoffzufuhr und der Zündvorgang erfolgen hier automatisch und nur etwa einmal im Monat ist in der Haupt-Heizperiode die Entsorgung der anfallenden Asche notwendig (außerhalb der Heizperiode seltener). Einzelöfen müssen ca. alle zwei Tage - je nach Heizleistung - mit Pellets befeuert werden. Außerdem gibt es Kombikessel, die sowohl mit Holzpellets als auch mit Stückholz betrieben werden können.

Die Holzpellets werden bei automatischen Zentralheizungen in Lagerräumen oder speziellen Vorratsbehältern vorgehalten. Bei einem Einfamilienhaus (Wohnfläche 160 m²) kann z. B. ein evtuell bereits vorhandener Öllagerraum als Pelletlager umfunktioniert werden. Es besteht die Möglichkeit, die Pellets in Kunststoff-, Betonbehältern oder in Silosäcken zu lagern. Wichtigt ist selbstverständlich die trockene Lagerung, um die Verbrennungseigenschaften nicht zu beeinträchtigen. Die Brennstoffzufuhr vom Pelletlager zum Brenner erfolgt bei modernen Pelletöfen automatisch z.B. über eine Schnecke oder eine Saugleitung.

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Photovoltaik Die Photovoltaikanlage auf unserem Firmengebäude mit einer Leistung von 26,4 KWp.

 

 

 

 

 

Bohrung ErdwärmesondeBohrung einer Erdwärmesonde (Tiefenbohrung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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